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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pumacy Systems GmbH für den KMmaster as a Service-Dienst
Stand: 1.1.2015
Vertragsgegenstand: KMmaster as a Service
- Pumacy Systems räumt dem Lizenznehmer nach Maßgabe der vorliegenden Vereinbarung eine Nutzungsmöglichkeit für die nachfolgend bezeichnete Software über einen Internetzugang ein, wobei die Nutzung in Form von Software as a Service (SaaS), gegebenenfalls kombiniert mit Techniken des Cloud-Computing, erfolgen soll.
- Vertragsgegenstand ist die Software „KMmaster as a Service“ von Pumacy Systems (Vertragssoftware). Sie umfasst die in der allgemeinen Leistungsbeschreibung (Anlage A) beschriebenen Funktionen. Das Benutzerhandbuch ist online auf der Webseite KMmaster as a Service (//www.kmmaster.de) verfügbar.
- Die Vertragssoftware, die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten werden von Pumacy Systems oder einem von ihm beauftragten Rechenzentrum bzw. Cloud-Service bereitgehalten. Der dem Lizenznehmer zugewiesene Systembereich ist gegen den Zugriff Dritter geschützt.
- Der Kunde darf die Vertragssoftware für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern.
- Der Zugang des Lizenznehmers zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers bzw. unternehmensinternen Netzwerks.
- Pumacy Systems übermittelt dem Lizenznehmer die für die Nutzung der Vertragssoftware auf dem vertragsgegenständlichen Weg erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um einen Pumacy Systems benannten zusätzlichen Nutzer handelt, der bei der Entgeltberechnung berücksichtigt wurde. Neue zusätzliche Nutzer wird der Lizenznehmer Pumacy Systems vor Tätigkeitsbeginn melden, damit eine Anpassung der Entgeltberechnung erfolgen kann.
Serviceleistungen
- Die von Pumacy Systems zu erbringenden Serviceleistungen werden im Service Level Agreement (SLA, Anhang A) detailliert festgelegt. Das SLA wird als Anhang A zu diesem Vertrag geführt und ist Teil der vertraglichen Übereinkunft.
- Pumacy Systems ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Das Unternehmen wird den Lizenznehmer spätestens einen Monat vor der Änderung in Kenntnis setzen. In diesem Fall steht dem Lizenznehmer ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu.
Vergütung
- Die Nutzung der Software erfolgt für „Non-Profit“-Gruppen (maximal 25 Gruppennutzer) bis auf weiteres entgeltfrei. Die Pumacy Systems behält sich hierfür ein jederzeitiges voranzukündigendes Widerrufsrecht (4 Wochen) vor.
- Im Gegenzug der entgeltfreien Softwarenutzung erhält die Pumacy Systems das Recht, den Arbeitsgruppennamen und die jeweilige Institution (z.B. Universität, Ausbildungsverband, etc.) zu Bekanntmachungszwecken der Software und der Unternehmensgruppe Pumacy zu verwenden.
- Das Entgelt anderer Nutzergruppen und Lizenznehmer wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist am 1. Werktag des Folgemonats fällig. Der Berechnungsmodus für die Vergütung beruht im Wesentlichen auf der Zahl der registrierten Nutzer (named user), der Größe des bereitgestellten Speicherplatzes, der Leistungsfähigkeit und der Verfügbarkeit der Anwendung sowie der Anwenderunterstützung.
- Das Entgelt für die vertragsgegenständlichen Leistungen wird in der Preisliste (Anhang B) des KMmaster as a Service-Dienstes detailliert festgelegt und ist auf der KMmaster-Webseite einsehbar.
- Pumacy Systems wird regelmäßig Rechnungen über die fällige Vergütung stellen.
- Der Lizenznehmer kann Pumacy Systems ermächtigen, die Vergütung im Lastschrifteinzugsverfahren einzuziehen und für die erforderliche Deckung seines Bankkontos sorgen.
Vertragslaufzeit und Kündigungen
- Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zustellung der Zugangsdaten. An diesem Tag erfolgt die betriebsfähige Bereitstellung der vereinbarten Leistungen.
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Pumacy Systems spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats zugehen.
- Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Vertragspartner die in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird. Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Lizenznehmer für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
- Pumacy Systems wird bei Vertragsende auf Wunsch des Lizenznehmers sämtliche Daten in einem offengelegten Datenformat bereitstellen. Nach einer Kontrolle des Datenträgers durch den Lizenznehmer wird Pumacy Systems sämtliche Daten des Lizenznehmers löschen.
Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers
- Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Lizenznehmer die von Pumacy Systems erteilten Hinweise befolgen.
- Der Lizenznehmer muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
- Der Lizenznehmer setzt auf seinem eigenen Computer bzw. System ein Virenschutzprogramm in jeweils aktueller Version ein.
- Der Lizenznehmer verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertragssoftware und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.
- Der Lizenznehmer wird die überlassenen Zugangsdaten wie Passwörter u. ä. an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren.
Pflichtverletzungen des Lizenznehmers, Vertragsstrafe, Kündigungsrecht von Pumacy Systems
- Der Lizenznehmer ist zur pünktlichen Zahlung des Entgelts verpflichtet. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 200,00 € und einer Verzögerung von über zwei Wochen ist Pumacy Systems zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unverzüglich nach der Begleichung der Rückstände.
- Verstößt der Lizenznehmer schuldhaft gegen seine Verpflichtung, keinem unberechtigten Dritten die Softwarenutzung zu ermöglichen oder Pumacy Systems neue Nutzer vor deren Tätigkeitsbeginn zu benennen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Monatsentgelts fällig. Darüber hinaus ist Pumacy Systems berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.
- Die Verfolgung weitergehender Ansprüche, etwa nach dem Urheberrechtsgesetz sowie insbesondere auch von sonstigen Schadensersatzansprüchen bleibt in allen Fällen vorbehalten.
Mängelansprüche und Kündigungsrecht des Lizenznehmers
- Mängel der Vertragssoftware einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von Pumacy Systems nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Lizenznehmer innerhalb der im SLA festgelegten Reaktionszeit behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Softwarenutzung. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht.
- Der Lizenznehmer darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Lizenznehmer wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel beim Mietvertrag gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
Haftung
- Pumacy Systems haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Lizenznehmers, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Pumacy Systems oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Übrigen ist die Haftung von Pumacy Systems für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von Pumacy Systems übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Pumacy Systems nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Soweit Pumacy Systems hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Pumacy Systems auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die Haftung von Pumacy Systems für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Vertragspartner angefallen wäre.
- Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von Pumacy Systems auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.
- Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von Pumacy Systems.
Datenschutz und Geheimhaltung
- Pumacy Systems unterrichtet hiermit den Lizenznehmer, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendig ist. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von Pumacy Systems gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Lizenznehmers und des Zwecks dieses Vertrags notwendig ist. Pumacy Systems gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit dieser personenbezogenen Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.
- Pumacy Systems wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses vom Lizenznehmer zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen über vom Lizenznehmer verwendete Methoden, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen, Preise sowie Informationen über die Vertragspartner des Lizenznehmers. Pumacy Systems ist ferner verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Informationen und Daten des Lizenznehmers durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
- Pumacy Systems ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.
- Die Geheinhaltungspflicht gilt nach Vertragende noch drei weitere Jahre.
Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von Pumacy Systems erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn Pumacy Systems hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
Hinweis- und Kenntnisnahmebestätigung
Dem Lizenznehmer ist die Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens Pumacy Systems bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
Anwendbares Recht
Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand
Sofern der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
- Anlagen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Anlage A: Leistungsbeschreibung (SLA)
- Anlage B: Inhalte und Datenschutz
Leistungsbeschreibung (SLA) des KMmaster as a Service-Dienstes
Stand: 1.9.2014
Vertragssoftware KMmaster as a Service
Ob kollaborative Teamarbeit mit Web 2.0-Werkzeugen im Vordergrund stehen soll oder ein stark hierarchisch geprägter Workflow, die Modellierung und der Freigabeprozess im Hintergrund können sich auf sämtliche Szenarien einstellen. Der Benutzer findet immer eine selbsterklärende und intuitive Oberfläche vor. Über seine personalisierte Arbeitsfläche kann er ihm zugeordnete Dokumente suchen. Durch die Suchfunktion Search as you type werden automatisch Schlagworte und Suchbegriffe erfasst und während des Schreibens vorgeschlagen. Durch das Newssystem kann entweder eine one-to-many oder many-to-many Kommunikation erfolgen. Die Gliederung der Dokumente wird durch Kategorien, Tagging und Vorlagen unterstützt. Statusmeldungen weisen auf Aktualität und Autor hin, während Benutzerprofile Expertise und Erfahrungen der Mitarbeiter aufzeigen.
Dokumentation von Wissen und Erfahrungen
- Strukturierte Ablage von Wissensdokumenten, u.a. in Form von Lessons Learned, Best Practices, Frequently Asked Questions (FAQs) und Projektsteckbriefen
- Flexibles Konzept für Vorlagen und Dokumenttypen
- Klassifikation durch Community und Taxonomie
- Umfassende Suche auch über Dateianhänge
Organisation von Prozessen und Wissen
- Gemeinsame Arbeitsplattform für das Management von Wissen, Innovationen und Prozessen
- Vorkonfigurierte Freigabeprozesse mit Rechten und Rollen
- Prozessgestützte Validierung der Dokumente
Kollaboration in Wissensgemeinschaften
- Unterstützung verteilter Teams durch Community-Konzept
- News-System
- Mitarbeiterprofile
- Statusmeldungen zum Bearbeitungs- bzw. Entwicklungsstand
Verfügbarkeit des Dienstes
Vertragsmäßig geschuldete Leistung von Pumacy Systems ist, die Vertragssoftware mit einer Verfügbarkeit von 98% im Monatsmittel zu Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Garantie ist hiermit jedoch nicht verbunden. Die Vertragssoftware gilt als verfügbar, wenn die Server, auf denen die Vertragssoftware betrieben wird, über einen Zugangsknoten an das Internet angebunden (Übergabepunkt) sind und die Vertragssoftware frei von wesentlichen Mängeln ist, sowie während etwaiger Abschaltungen im Rahmen der vereinbarten Wartungsfenster (Ziff. 2.3). Als wesentliche Mängel gelten in diesem Zusammenhang solche, die unter die Fehlerklassen 1 („Critical“) gemäß Ziff. 3.1 fallen. Zur Aufrechterhaltung der Qualität und Sicherheit der Leistungen Pumacy Systems vereinbaren die Parteien Wartungsfenster („scheduled downtime“) von insgesamt maximal sechs Stunden pro Monat, in der die Vertragssoftware geplant nicht zur Verfügung steht. Während dieser Wartungsfenster gilt die Vertragssoftware trotz der Abschaltung als verfügbar (vgl. Ziff. 2.2). Die geplanten Wartungsfenster werden mindestens eine Woche vor der geplanten Abschaltung per E-Mail an die registrierten Benutzer bekannt gegeben. Pumacy Systems wird sich bemühen, die Wartungsfenster so zu planen, dass diese außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags – Montag bis Freitag ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Pumacy Systems – von 9:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ) liegen.
Messung der Verfügbarkeit
- Messverfahren: Die Verfügbarkeit wird durch mehrere Überwachungsinstanzen vorgenommen, um lokale Prüffehler durch Netzwerkprobleme nahezu auszuschließen. Dabei werden die Verfügbarkeit der Webseite (www.kmmaster.de) und des KMmaster as a Service Dienstes überwacht.
- Reporting: Auf der Grundlage des vereinbarten Messverfahrens werden maschinell Daten über die Verfügbarkeit erzeugt, die Pumacy Systems dem Lizenznehmer als Basisreport zur Verfügung stellt („Basisreport“). Über diesen Basisreport hinaus kann dem Lizenznehmer auf dessen Anforderung eine systematische Aufstellung der sonstigen für ihn aufgezeichneten Systemdaten, die eine Überprüfung des Basisreports ermöglichen, zur Verfügung gestellt werden (detaillierter Report). Diese Aufforderung ist vom Lizenznehmer spätestens einen Monat nach Überlassung des betreffenden Basisreports schriftlich zu stellen. Führt die Überprüfung dazu, dass der Basisreport zum Nachteil des Lizenznehmers unrichtig ist, trägt Pumacy Systems die Kosten des detaillierten Reports, ansonsten der Lizenznehmer.
- Der Preis des Basisreports ist in der vertraglichen Vergütung enthalten. Der Preis des weiteren detaillierten Reports (siehe oben), soweit ihn der Lizenznehmer nach dem Vertrag bezahlen muss, wird in der Preisliste (Anhang B) festgelegt.
- Pumacy Systems haftet nicht für Störungen der Verfügbarkeit durch Ereignisse höherer Gewalt. Der höheren Gewalt stehen Diebstahl, allgemeine Störungen des Internets oder sonstige Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und durch Pumacy Systems unverschuldet sind. Pumacy Systems wird den Lizenznehmer, soweit dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist, unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten.
Fehlerklassendefinitionen und Beseitigungsfristen
Es gelten folgende Fehlerklassendefinitionen und Beseitigungsfristen: Für alle Fehlerklassen gilt hierbei, dass Störungen der Leistungserbringung von Pumacy Systems keine Fehler darstellen, wenn sie auf unvorhergesehenen Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von Pumacy Systems oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen. Als derartige Umstände kommen beispielsweise in Betracht: höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfälle aufgrund von DoS-Attacken, Netzausfall oder allgemeine Störungen der Telekommunikation. Funktionsausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster gelten ebenfalls nicht als Fehler oder Mängel der Leistungen.
- Fehlerklasse „Critical“: Die Nutzung der Vertragssoftware ist infolge des Mangels nicht möglich oder schwerwiegend eingeschränkt.
- Fehlerklasse „Major“: Die Nutzung der Vertragssoftware ist infolge des Mangels erheblich eingeschränkt oder behindert.
- Fehlerklasse „Minor“: Die Nutzung der Vertragssoftware ist mit leichten Einschränkungen möglich.
Die Kenntnisnahme von Fehlern erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten (werktags – Montag bis Freitag ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Pumacy Systems – von 9:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ). Innerhalb von sechs Stunden ab Kenntnisnahme von Pumacy Systems vom Fehler erfolgen eine Eingangsbestätigung und eine Einordnung in die Fehlerklassen. Die Behebung der Fehler erfolgt in der unten angegebenen Zeitspanne ab der Eingangsbestätigung (Beseitigungszeit):
- Fehlerklasse „Blocker: 12 Stunden
- Fehlerklasse „Major“: 10 Werktage
- Fehlerklasse „Minor“: Die Beseitigung kann im Rahmen der regelmäßigen Updates des KMmaster as a Service Dienstes erfolgen.
Umgehungslösungen: Pumacy Systems ist berechtigt, Umgehungslösungen, d.h. eine temporäre Überbrückung zur Beseitigung von Fehlersymptomen bereitzustellen. Führt eine Umgehungslösung dazu, dass nach den dann unter Umständen noch vorhandenen Fehlersymptomen nur noch ein Fehler einer niedrigeren Fehlerklasse vorliegt, gelten dann die Beseitigungszeiten für diese niedrigere Fehlerklasse. Daneben ist Pumacy Systems verpflichtet, auch die Ursachen der Fehlersymptome innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Fehler sind vom Lizenznehmer sobald dieser hiervon Kenntnis erlangt unverzüglich per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu melden: info(at)kmmaster.de
Anlage B : Inhalte und Datenschutz
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